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ELEKTRONISCHER RECHNUNGSVERSAND - PDF & ZUGFeRD

Sie wünschen einen elektronischen Rechnungsversand von FKR?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Abläufe.

Die wichtigsten Fakten und Hinweise zum Umgang/ Umstellung mit der elektronischen Rechnung:

  • Die elektronische Rechnung ist der Papierrechnung seit dem 31.12.2012 EU-weit gleichgestellt.
  • Eine korrekte elektronische Rechnung muss a) Name und vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers enthalten, b) inhaltlich nicht abänderbar und c) lesbar sein.
  • Elektronische Rechnungen müssen 10 Jahre in digitaler Form aufbewahrt werden.
  • Wichtig: Ein Ausdruck genügt nicht. Stellen Sie sicher, dass Sie über den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in Ihrem Betrieb eine geeignete Software zum Lesen der archivierten Dokumente vorhalten (z. B. Adobe Reader für PDF-Dokumente).

Diese Hinweise stellen keine rechtsverbindliche Information dar und ersetzen nicht die Beratung des Steuerberaters oder eines entsprechenden Dienstleisters.